Ingenieurbüro für Baubetrieb und Mediation
4D-PM

IMMOBILIENBEWERTUNG

Wertermittlung
Bei der Wertermittlung wird der Verkehrswert (Marktwert) gemäß §194 BauGB bestimmt.

Zweck und Anlass einer Wertermittlung
Wertermittlungen von Immobilien werden zu verschiedenen Anlässen, wie An- und Verkauf von Grundstücken, Vermögensaufstellungen, Versteigerungen etc. benötigt. Die objektive, neutrale und marktgerechte Wertermittlung dient einer gerechten und realistischen Preisfindung.

Benötigte Unterlagen
Für die Wertermittlung einer Immobilie werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Grundbuchauszug
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Katasterauszug)
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bestandspläne und Wohnflächenberechnung
  • Baubeschreibung
  • Informationen zu durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
  • Unterlagen zu den Nebenkosten

 

Sachverständigengutachten
Als geprüfter Immobilienbewerter (EIA) erstelle ich Gutachten für Häuser, Wohnungen und unbebaute Grundstücke - objektiv, neutral und unabhängig.